Warum eine Schranke überhaupt zusätzlich abgesichert werden muss
Schranken sind kraftbetätigte Anlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und dürfen im Betrieb niemanden gefährden. Die einschlägige Produktnorm DIN EN 12453 schreibt dafür je nach Einsatzsituation eine von mehreren Schutzkategorien vor. Für die meisten unserer Projekte sind zwei Prinzipien relevant: die Kraftbegrenzung (Kategorie C) – meist kombiniert mit einer Zusatzeinrichtung (Kategorie D) – sowie die berührungslose Absicherung (Kategorie E).
Welche Kategorie zutrifft, ergibt sich aus drei Faktoren: der Art der Bedienung (z. B. Totmannbetrieb oder Automatik), dem Nutzerkreis (geschultes Personal oder öffentlicher Verkehr) und – entscheidend – ob am Schließbereich auch Zweiräder vorbeigeführt werden. Eine Einzelfallprüfung vor Ort ersetzt dieser Überblick nicht, er zeigt aber die für die Praxis wichtigsten Zusammenhänge.
Kraftbegrenzung, ggf. mit Zusatzeinrichtung
Der Schrankenbaum darf beim Schließen auf ein Hindernis treffen – die dabei wirkende Kraft wird durch eine Kraftbegrenzung (z. B. eine Sicherheitskontaktleiste mit Reversierfunktion) eng begrenzt. Je nach Bedienung und Nutzerkreis kommt zusätzlich eine Zusatzeinrichtung wie Radarsensor oder Lichtschranke hinzu, die einen Kontakt von vornherein unwahrscheinlicher macht.
- Dynamische Kraft Fd max. 400 N (innerhalb 0,75 s)
- Statische Kraft Fs max. 150 N
- Restkraft nach Gesamtzeit max. 25 N
- Kraftmessung & Reversierprüfung Pflicht bei der jährlichen Prüfung
Berührungslos wirkende Absicherung
Hier ist ein Kontakt des Schrankenbaums mit Personen von vornherein ausgeschlossen – z. B. durch eine beidseitige Lichtschranke, einen Laserscanner oder einen entsprechend ausgelegten Radarsensor.
- Kein zulässiger Kontakt – Kraftgrenzwerte spielen keine Rolle
- Pflicht bei Zweiradverkehr, unabhängig von Bedienung & Nutzerkreis
- Regelmäßige Funktionsprüfung der Sensorik nötig
- Höheres Schutzniveau als Kategorie D
Welche Kategorie ist mindestens nötig?
Das erforderliche Mindestschutzniveau ergibt sich aus der Bedienungsart und dem Nutzerkreis. Vier Bedienungsarten kommen in der Praxis vor: Totmannbetrieb (Taster/Schlüsselschalter dauerhaft gedrückt, Bedienperson beobachtet die Schranke), Impulssteuerung mit Sicht zur Schranke, Impulssteuerung ohne Sicht zur Schranke sowie die vollautomatische Automatiksteuerung (z. B. per Schleife oder Kennzeichenerkennung). Beim Nutzerkreis wird unterschieden zwischen geschultem Personal ohne bzw. mit wahrscheinlichem Publikumsverkehr (Typ 1/2) und nicht unterwiesenen Personen im öffentlichen Bereich (Typ 3) – dazu kommt als eigene Spalte der Zweiradverkehr, sobald Motorräder oder Fahrräder die Schranke passieren.
| Bedienungsart | Typ 1 | Typ 2 | Typ 3 | + Zweirad |
|---|---|---|---|---|
| Totmannbetrieb (max. 0,5 m/s) | A | B | nicht möglich | nicht möglich |
| Impulssteuerung mit Sicht | C oder E | C oder E | C und D oder E | E |
| Impulssteuerung ohne Sicht | C oder E | C und D oder E | C und D oder E | E |
| Automatiksteuerung | C und D oder E | C und D oder E | C und D oder E | E |
A Steuertaster ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb) · B Steuerung ohne Selbsthaltung mit Schlüsselschalter o. ä. (Totmannbetrieb) · C Kraftbegrenzung · D Zusatzeinrichtung zur Verringerung der Kontaktgefahr · E Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung. Typ 1: geschultes Personal, Publikumsverkehr unwahrscheinlich · Typ 2: geschultes Personal, Publikumsverkehr wahrscheinlich · Typ 3: nicht unterwiesene Personen/öffentlicher Bereich. Eigene, vereinfachte Darstellung in Anlehnung an DIN EN 12453 – ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung vor Ort.
Werden an einer Schranke auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt, ist unabhängig von Bedienung und Nutzerkreis immer Kategorie E vorgeschrieben – auch dann, wenn die Zweiräder die Schranke nur passieren, ohne dass diese eigens für sie öffnet, oder wenn keine bauliche Trennung zur Kfz-Spur besteht. Es gibt hierfür keinen Bestandsschutz: Eine bestehende Kategorie-C/D-Absicherung reicht an solchen Standorten nicht aus und muss auf Kategorie E nachgerüstet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist.
Kraftmessung & jährliche Prüfung
Unabhängig von der Schutzkategorie verlangt die ASR A1.7 (Technische Regel für Arbeitsstätten) mindestens eine jährliche Prüfung kraftbetätigter Schranken. Bei Kategorie C/D gehört dazu zwingend eine Kraftmessung, mit der geprüft wird, ob die zulässigen Grenzwerte noch eingehalten werden, sowie die Prüfung der Reversierfunktion – Federn, Dämpfung und Antrieb verändern sich mit der Zeit und können die Werte unbemerkt verschieben. Bei Kategorie E steht die regelmäßige Funktionsprüfung der Sensorik im Vordergrund. Details zu unserem Prüf- und Wartungsangebot finden Sie unter Wartung & UVV-Prüfung.
Prüfung, Nachrüstung oder Beratung gewünscht?
Wir prüfen, messen die Kraft, warten und rüsten auf Kategorie E nach – im Umkreis von 150 km um Bruchköbel mit unserem eigenen Team.
Rechtliche Grundlage
Dieser Überblick fasst die wichtigsten Praxispunkte zusammen und ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung. Grundlage sind insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die Normen DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken), DIN EN 13241 und DIN EN 12978 (Schutzeinrichtungen) sowie die ASR A1.7. Eine ausführliche Einordnung veröffentlicht der Fachverband BVT – Verband Tore im Fachverband IVEST e. V. in seiner „BVT-Richtlinie Schranken" (3. Auflage, Mai 2024), erhältlich direkt beim Herausgeber unter www.bvt-tore.de.



