Zubehör & Sicherheit

Sicherheitskategorien C, D & E – welchen Schutz braucht Ihre Schranke?

Jede kraftbetätigte Schranke muss gegen Quetsch- und Stoßgefahren abgesichert sein – wie stark, hängt von Bedienung, Nutzerkreis und davon ab, ob auch Zweiräder passieren.

Berührungslose Sicherheitseinrichtungen an der Schranke: Radarsensor und Laserscanner
  • Kategorie C (Kraftbegrenzung) kann allein genügen, oft ist zusätzlich Kategorie D (z. B. Lichtschranke oder Radar) vorgeschrieben
  • Kategorie E (berührungslose Absicherung, z. B. Laserscanner) ist das höchste Schutzniveau – ein Kontakt mit dem Schrankenbaum ist dabei von vornherein ausgeschlossen
  • Passieren an der Schranke auch Motorräder oder Fahrräder, ist unabhängig von Bedienung und Nutzerkreis immer Kategorie E vorgeschrieben – ohne Bestandsschutz
  • Bei Kategorie C gehören eine regelmäßige Kraftmessung und die Prüfung der Reversierfunktion zur jährlichen Pflichtprüfung
  • Wir beraten, rüsten nach und übernehmen die jährliche Prüfung im Rhein-Main-Gebiet

Warum eine Schranke überhaupt zusätzlich abgesichert werden muss

Schranken sind kraftbetätigte Anlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und dürfen im Betrieb niemanden gefährden. Die einschlägige Produktnorm DIN EN 12453 schreibt dafür je nach Einsatzsituation eine von mehreren Schutzkategorien vor. Für die meisten unserer Projekte sind zwei Prinzipien relevant: die Kraftbegrenzung (Kategorie C) – meist kombiniert mit einer Zusatzeinrichtung (Kategorie D) – sowie die berührungslose Absicherung (Kategorie E).

Welche Kategorie zutrifft, ergibt sich aus drei Faktoren: der Art der Bedienung (z. B. Totmannbetrieb oder Automatik), dem Nutzerkreis (geschultes Personal oder öffentlicher Verkehr) und – entscheidend – ob am Schließbereich auch Zweiräder vorbeigeführt werden. Eine Einzelfallprüfung vor Ort ersetzt dieser Überblick nicht, er zeigt aber die für die Praxis wichtigsten Zusammenhänge.

Kategorie C + D

Kraftbegrenzung, ggf. mit Zusatzeinrichtung

Der Schrankenbaum darf beim Schließen auf ein Hindernis treffen – die dabei wirkende Kraft wird durch eine Kraftbegrenzung (z. B. eine Sicherheitskontaktleiste mit Reversierfunktion) eng begrenzt. Je nach Bedienung und Nutzerkreis kommt zusätzlich eine Zusatzeinrichtung wie Radarsensor oder Lichtschranke hinzu, die einen Kontakt von vornherein unwahrscheinlicher macht.

  • Dynamische Kraft Fd max. 400 N (innerhalb 0,75 s)
  • Statische Kraft Fs max. 150 N
  • Restkraft nach Gesamtzeit max. 25 N
  • Kraftmessung & Reversierprüfung Pflicht bei der jährlichen Prüfung
Kategorie E

Berührungslos wirkende Absicherung

Hier ist ein Kontakt des Schrankenbaums mit Personen von vornherein ausgeschlossen – z. B. durch eine beidseitige Lichtschranke, einen Laserscanner oder einen entsprechend ausgelegten Radarsensor.

  • Kein zulässiger Kontakt – Kraftgrenzwerte spielen keine Rolle
  • Pflicht bei Zweiradverkehr, unabhängig von Bedienung & Nutzerkreis
  • Regelmäßige Funktionsprüfung der Sensorik nötig
  • Höheres Schutzniveau als Kategorie D

Welche Kategorie ist mindestens nötig?

Das erforderliche Mindestschutzniveau ergibt sich aus der Bedienungsart und dem Nutzerkreis. Vier Bedienungsarten kommen in der Praxis vor: Totmannbetrieb (Taster/Schlüsselschalter dauerhaft gedrückt, Bedienperson beobachtet die Schranke), Impulssteuerung mit Sicht zur Schranke, Impulssteuerung ohne Sicht zur Schranke sowie die vollautomatische Automatiksteuerung (z. B. per Schleife oder Kennzeichenerkennung). Beim Nutzerkreis wird unterschieden zwischen geschultem Personal ohne bzw. mit wahrscheinlichem Publikumsverkehr (Typ 1/2) und nicht unterwiesenen Personen im öffentlichen Bereich (Typ 3) – dazu kommt als eigene Spalte der Zweiradverkehr, sobald Motorräder oder Fahrräder die Schranke passieren.

Bedienungsart Typ 1 Typ 2 Typ 3 + Zweirad
Totmannbetrieb (max. 0,5 m/s) A B nicht möglich nicht möglich
Impulssteuerung mit Sicht C oder E C oder E C und D oder E E
Impulssteuerung ohne Sicht C oder E C und D oder E C und D oder E E
Automatiksteuerung C und D oder E C und D oder E C und D oder E E

A Steuertaster ohne Selbsthaltung (Totmannbetrieb) · B Steuerung ohne Selbsthaltung mit Schlüsselschalter o. ä. (Totmannbetrieb) · C Kraftbegrenzung · D Zusatzeinrichtung zur Verringerung der Kontaktgefahr · E Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung. Typ 1: geschultes Personal, Publikumsverkehr unwahrscheinlich · Typ 2: geschultes Personal, Publikumsverkehr wahrscheinlich · Typ 3: nicht unterwiesene Personen/öffentlicher Bereich. Eigene, vereinfachte Darstellung in Anlehnung an DIN EN 12453 – ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung vor Ort.

Motorräder & Fahrräder: Kategorie E ohne Ausnahme

Werden an einer Schranke auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt, ist unabhängig von Bedienung und Nutzerkreis immer Kategorie E vorgeschrieben – auch dann, wenn die Zweiräder die Schranke nur passieren, ohne dass diese eigens für sie öffnet, oder wenn keine bauliche Trennung zur Kfz-Spur besteht. Es gibt hierfür keinen Bestandsschutz: Eine bestehende Kategorie-C/D-Absicherung reicht an solchen Standorten nicht aus und muss auf Kategorie E nachgerüstet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist.

Kraftmessung & jährliche Prüfung

Unabhängig von der Schutzkategorie verlangt die ASR A1.7 (Technische Regel für Arbeitsstätten) mindestens eine jährliche Prüfung kraftbetätigter Schranken. Bei Kategorie C/D gehört dazu zwingend eine Kraftmessung, mit der geprüft wird, ob die zulässigen Grenzwerte noch eingehalten werden, sowie die Prüfung der Reversierfunktion – Federn, Dämpfung und Antrieb verändern sich mit der Zeit und können die Werte unbemerkt verschieben. Bei Kategorie E steht die regelmäßige Funktionsprüfung der Sensorik im Vordergrund. Details zu unserem Prüf- und Wartungsangebot finden Sie unter Wartung & UVV-Prüfung.

Prüfung, Nachrüstung oder Beratung gewünscht?

Wir prüfen, messen die Kraft, warten und rüsten auf Kategorie E nach – im Umkreis von 150 km um Bruchköbel mit unserem eigenen Team.

Rechtliche Grundlage

Dieser Überblick fasst die wichtigsten Praxispunkte zusammen und ersetzt keine Einzelfall-Risikobeurteilung. Grundlage sind insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die Normen DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken), DIN EN 13241 und DIN EN 12978 (Schutzeinrichtungen) sowie die ASR A1.7. Eine ausführliche Einordnung veröffentlicht der Fachverband BVT – Verband Tore im Fachverband IVEST e. V. in seiner „BVT-Richtlinie Schranken" (3. Auflage, Mai 2024), erhältlich direkt beim Herausgeber unter www.bvt-tore.de.

Häufige Fragen

Welche Sicherheitskategorie brauche ich für meine Schranke?

Das hängt von der Bedienungsart (Totmann, Impuls oder Automatik), dem Nutzerkreis und davon ab, ob Zweiräder passieren. Die Tabelle oben gibt einen ersten Überblick, die endgültige Einstufung nehmen wir gerne bei einer Vor-Ort-Beratung vor.

Was ist der Unterschied zwischen Kategorie D und Kategorie E?

Bei Kategorie D darf der Schrankenbaum grundsätzlich noch auf ein Hindernis treffen – die Zusatzeinrichtung (z. B. Lichtschranke oder Radar) macht einen Kontakt nur unwahrscheinlicher, die dabei wirkende Kraft bleibt durch Kategorie C begrenzt. Bei Kategorie E ist ein Kontakt mit dem Schrankenbaum dagegen von vornherein technisch ausgeschlossen – das höhere Schutzniveau, das z. B. bei Zweiradverkehr zwingend vorgeschrieben ist.

Muss ich meine bestehende Schranke nachrüsten?

Immer dann, wenn an der Schranke auch Motorräder oder Fahrräder vorbeigeführt werden und diese bislang nur mit Kategorie C/D abgesichert ist – hier gibt es keinen Bestandsschutz. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihre Anlage und rüsten bei Bedarf auf Kategorie E nach.

Gibt es für bestehende Schrankenanlagen einen Bestandsschutz?

Nein. Bei sicherheitsrelevanten Anlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie gibt es keinen Bestandsschutz – eine Schranke muss unabhängig davon, wann sie installiert wurde, jederzeit dem aktuell erforderlichen Schutzniveau entsprechen.

Kann ich eine bestehende Schranke mit Sicherheitseinrichtungen nachrüsten?

Das hängt davon ab, ob die vorhandene Steuerung bereits eine Reversierfunktion sowie die Kraftbegrenzung (Kategorie C) unterstützt. Zusätzlich sollte die Schranke über einen Testeingang bzw. -ausgang für externe Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitslichtschranke, Radar oder Laserscanner verfügen – darüber wird die jeweilige Einrichtung vor jeder gefährlichen Bewegung automatisch getestet. Ist das gegeben, ist eine Nachrüstung in der Regel möglich; wir prüfen das gerne an Ihrer Anlage.

Reicht statt Lichtschranke, Radar oder Laserscanner nicht auch ein Verbotsschild, wenn Personen einen eigenen Fußweg haben?

Nein. Sobald die Möglichkeit besteht, dass eine Person – etwa hinter einem Fahrzeug herlaufend – in den Gefahrenbereich gelangt oder die Schranke von außen, z. B. über einen angrenzenden Fußweg, erreichbar ist, ist in jedem Fall eine berührungslose Absicherung zum Schutz von Personen erforderlich. Ein Hinweis- oder Verbotsschild ersetzt keine technische Schutzeinrichtung.

Wie oft muss die Kraftmessung durchgeführt werden?

Mindestens einmal jährlich im Rahmen der nach ASR A1.7 vorgeschriebenen Prüfung kraftbetätigter Schranken – bei Kategorie C/D inklusive Kraftmessung und Prüfung der Reversierfunktion.

Warum benötigt eine automatisch gesteuerte Schranke fast immer eine höhere Absicherung?

Bei der Automatiksteuerung löst z. B. eine Schleife oder Kennzeichenerkennung den Bewegungsablauf ohne manuellen Bedienereingriff aus – niemand behält die Schranke währenddessen im Blick. Laut Mindestschutzniveau-Tabelle ist deshalb unabhängig vom Nutzerkreis mindestens Kategorie C und D vorgeschrieben, in vielen Fällen auch Kategorie E.

Unverbindliche Anfrage

Fragen zu Sicherheitskategorien, Kraftmessung oder Nachrüstung?

Wir beraten Sie zur Risikobewertung, Auswahl und Nachrüstung Ihrer Schranke – telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort im Umkreis von 150 km um Bruchköbel.

Außerhalb dieses Radius liefern wir deutschlandweit versandfertig zur Selbstmontage sowie Original-Ersatzteile für Bestandsanlagen.